Leistung · Einstieg · dokumentenbasiert
CRA-Readiness-Check (Basis)
Wir gleichen Ihre Produktdokumentation gegen die grundlegenden Anforderungen aus CRA Anhang I ab und prüfen an der Firmware nach, ob die Unterlagen den ausgelieferten Stand beschreiben.
Für Standardprodukte, also Produkte, die weder in CRA Anhang III noch in Anhang IV stehen. Was das heißt. Zeitrahmen der Verordnung: Die Meldepflichten nach Artikel 14 gelten ab dem 11. September 2026, die übrigen Anforderungen ab dem 11. Dezember 2027.
Was wir prüfen.
Anhang I Teil I
Wir gehen Ihre Dokumentation gegen die grundlegenden Anforderungen durch: Security-by-Design, sichere Voreinstellungen im Auslieferungszustand, Update-Fähigkeit über den Support-Zeitraum und eine minimierte Angriffsfläche. Zu jeder Anforderung halten wir fest, ob sie belegt, teilweise belegt oder offen ist.
Wir sichten Ihre Software-Stückliste auf Vollständigkeit und Versionsstände und gleichen die enthaltenen Komponenten gegen bekannte CVE ab. Liegt keine SBOM vor, ist das ein eigener Befund: Anhang I Teil II Nummer 1 verlangt eine Software-Stückliste in einem gängigen maschinenlesbaren Format, aus der zumindest die obersten Abhängigkeiten hervorgehen. Als Maßstab für Form und Inhalt ziehen wir die BSI-Richtlinie TR-03183 Teil 2 heran.
Anhang I Teil II · Artikel 14
Wir prüfen Ihren Prozess zur Behandlung von Schwachstellen — Aufnahme, Bewertung, Behebung, Veröffentlichung — und den Meldeweg für aktiv ausgenutzte Schwachstellen. Artikel 14 verlangt dafür eine Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, gleichzeitig an das koordinierende CSIRT und an die ENISA, über die einheitliche Meldeplattform. Wir sehen uns an, ob dieser Weg definiert, besetzt und in dieser Zeit tatsächlich gangbar ist.
Der Teil, der diesen Check von einem reinen Dokumenten-Review unterscheidet. Wir ziehen die Firmware vom Gerät oder nehmen Ihr Image entgegen, extrahieren das Dateisystem und gleichen ab, ob Komponenten und Versionsstände darin mit Ihrer SBOM übereinstimmen. Abweichungen zwischen dokumentiertem und ausgeliefertem Stand sind hier der eigentliche Prüfgegenstand.
Was Sie erhalten.
- Ergebnisbericht mit einer Zeile je geprüfter Anforderung und dem Status belegt, teilweise belegt oder offen
- Priorisierte Liste des Handlungsbedarfs — was zuerst geschlossen werden sollte und warum
- Gegenüberstellung von SBOM und tatsächlich verbauter Firmware, inklusive der gefundenen Abweichungen
- Bewertung Ihres Schwachstellen- und Meldeprozesses gegen den 24-Stunden-Meldeweg
- Abschlussgespräch von rund 60 Minuten, in dem wir die Ergebnisse gemeinsam durchgehen
Festpreis je Prüfgegenstand. Das Angebot entsteht nach dem Scoping-Gespräch, wenn Umfang und Prüfgegenstand feststehen.
Was wir von Ihnen brauchen.
Zusammengetragen ist das meist in einem Vormittag. Danach läuft die Prüfung ohne Sie.
- Produktbeschreibung, Einsatzzweck und typische Einsatzumgebung
- Vorhandene Sicherheitsdokumentation und Konzepte
- SBOM, soweit vorhanden, in einem gängigen Format
- Ein Firmware-Image oder ein Exemplar des Geräts für die technische Stichprobe
- Eine Ansprechperson aus der Entwicklung für Rückfragen während der Prüfung
Digital Degu ist keine notifizierte Konformitätsbewertungsstelle und stellt keine CE-Konformitätsnachweise aus. Wir bieten eine technische Vorprüfung an. Sie ermittelt den Ist-Stand Ihres Produkts und macht es selbsterklärungsreif beziehungsweise prüfreif für eine notifizierte Stelle.
Wir sichern weder Konformität noch Rechtssicherheit oder Zertifizierung zu. Aktive technische Prüfungen führen wir ausschließlich nach schriftlicher Autorisierung durch den Auftraggeber und mit vorher definiertem Prüfumfang durch.
Prüfung anfragen.
Schreiben Sie uns, um welches Produkt es geht. Wir antworten mit einem Terminvorschlag für das Scoping-Gespräch.
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